Steuern sparen

Profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Sanierung oder bei der Instandsetzung und Modernisierung.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus

Nr. 1
Rechnung
Handwerker-Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Nr. 2
Arbeitskosten
Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein
Nr. 3
Rechnungsbetrag
Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Sanierungsbetriebes überwiesen werden
Nr. 4
Nachweis
Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich

Sparen Sie viel Geld

Neu sanierte Klinkerfugen, die Hausfassade in neuem Glanz oder energiesparende Wärmedämmung - profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Sanierung oder bei der Instandsetzung und Modernisierung.

Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können damit bis zu 1.200 Euro eingesparrt werden!

Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn wir bei ihnen auch noch Reinigungs- oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) durchführen.

Der Steuerabzug gilt für alle Sanierungsarbeiten im Innenraum und an der Fassade. Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst.

Erfolg garantiert

 

Als erfahrene Spezialisten geben wir Ihnen folgende Garantien

 

Starke Argumente für Qualität

Überlassen Sie die Sanierung Ihrer Alt-Fugen einer Fachfirma mit nachweisbaren Referenzen.
Begutachten Sie unsere sanierten Objekte in Ruhe und sprechen Sie uns gerne an!

Denken Sie daran!

Ihre Fassade sehen Sie die nächsten Jahrzehnte - JEDEN Tag!